In den Spielberichten werden jetzt unter den Vereinsnamen die Platzierungen der Vereine dargestellt, sofern es sich um einen Wettbewerb vom Typus "Liga" handelt.
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
— Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98