Über ein Jahr nach Verjährung der Vorwürfe hat das Schweizer Bundesstrafgericht das Strafverfahren zum Sommermärchen-Skandal gegen drei frühere Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auch formal eingestellt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss sprach die Strafkammer des Gerichts in Bellinzona den Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (75) und Wolfgang Niersbach (70) sowie dem früheren DFB-Generalsekretär und -Schatzmeister Horst R. Schmidt (79) und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/71) finanzielle Entschädigungen zu.
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Demnach erhalten die vier ehemaligen Beschuldigten insgesamt rund 705.000 Franken (rund 643.000 Euro), mehrheitlich für die Anwaltskosten, da diese "kein prozessuales Verschulden bezüglich der Einleitung oder Durchführung des Strafverfahrens treffe".
Zudem wurde den Vieren eine Genugtuung von jeweils 15.000 Franken (rund 13.600 Euro) für "besonders schwere Verletzungen der persönlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung" zugesprochen. Der DFB und der Weltverband FIFA hätten als Privatkläger jedoch keinen Anspruch auf Parteienentschädigung.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hatte Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Linsi vorgeworfen, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung ein Jahr vor der Heim-WM 2006 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an die FIFA getäuscht zu haben. Die Beschuldigten hatten den Vorwurf stets bestritten. Die Hauptverhandlung in Bellinzona war am 9. März 2020 eröffnet worden, musste aber acht Tage später wegen der Corona-Pandemie unterbrochen werden. Am 27. April trat die Verjährung der Vorwürfe ein.
(sid)
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