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Virtuelle Bandenwerbung: Gültigkeit der Patente bestätigt

von Jean-Pascal Ostermeier | sid16:33 Uhr | 09.02.2023
Virtuelle Bandenwerbung: Gültigkeit der Patente bestätigt
Foto: sid

Im Rechtsstreit um Patentrechte bei der virtuellen Bandenwerbung hat der High Court of Justice in Großbritannien die Gültigkeit der Patente von AIM Sport für den britischen Markt sowie Patentverletzungen und entsprechende Schadensersatzpflichten von Supponor festgestellt.

Die Schweizer AIM Sport, unter anderem Partner der Europäischen Fußball-Union (UEFA) und von Klubs wie Real Madrid, Paris St. Germain, AC Mailand oder Ajax Amsterdam, wirft dem finnisch-britischen Konkurrenten Supponor vor, Produkte auf Grundlage von Verletzungen der international gehaltenen AIM-Sport-Patente anzubieten.

Bereits im Juli letzten Jahres hatte das Bundespatentgericht eine Klage von Supponor abgewiesen, mit der das Unternehmen die Gültigkeit der Patente auf dem deutschen Markt infrage stellen wollte. 

(sid)



Vielleicht liegt es daran, dass sie mit ihrer Werbung etwas verhindern wollen. Dieses Mal hat der FC Homburg ein Fußballspiel verhindert.

— Helmut Schulte, Trainer des FC St. Pauli, über den FC Homburg, der in seiner letzten Bundesliga-Saison 1989/90 für Kondome warb.