Der Bundesfinanzhof in München räumt Profisportlern und Betreuern, die im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen reisen, Steuerbefreiung bei der vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntag- und Feiertags- oder Nacharbeit ein. Dieses Urteil fällte der Bundesfinanzhof bereits am 16. Dezember 2021 (VI R 28/19) und gab dies am Donnerstag bekannt.
Die angestellten Spieler und Betreuer seien verpflichtet, zu Auswärtsspielen im Mannschaftsbus anzureisen. Erfolgte die Anreise an Sonn- oder Feiertagen oder in der Nacht, dann sollen Spieler und Betreuer hierfür neben ihrem Grundgehalt steuerfreie Zuschläge erhalten.
Das Finanzamt hatte hingegen die Auffassung vertreten, dass für die Beförderungszeiten zu Auswärtsspielen keine steuerfreien Zuschläge geleistet werden müssten. Deshalb müsse eine Nachversteuerung geleistet werden.
Dagegen hatte sich die Klägerin zur Wehr gesetzt und vom Bundesfinanzhof recht bekommen. Nach Paragraph 3b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Ob sich die Reisezeiten im Mannschaftsbus für Spieler und Betreuer als individuell belastende Tätigkeit darstellen, sei hingegen unerheblich, so der Bundesfinanzhof.
Die Höhe der von der Klägerin steuerfrei gezahlten Zuschläge war nicht strittig. Die Klägerin hat die höchstens steuerfrei anwendbaren Prozentsätze gewahrt und den Stundenlohn für die Berechnung der Zuschläge – wie im Gesetz vorgesehen – mit höchstens 50 Euro angesetzt.
Lauf Bundesfinanzhof stehe in einem solchen Fall der Steuerfreiheit nicht entgegen, wenn der Stundenlohn – wie beispielsweise bei Spitzensportlern – tatsächlich 50 Euro überschreite.
(sid)
Ich habe mich sehr über den WM-Sieg gefreut, habe in dem Moment des Abpfiffs fünf, zehn, fünfzehn Sekunden einen Adrenalinstoß bekommen, den ich, frei nach dem Philosophen Friedrich Nietzsche, ,,Verzückungsspitze" nenne.
— Paul Breitner, Weltmeister von 1974, in einem Interview zu seinem 70. Geburtstag.