Im Prozess gegen die walisische Fußball-Ikone Ryan Giggs wird ein Urteilsspruch frühestens im Sommer nächsten Jahres fallen. Die Jury, die sich mit dem Fall beschäftigt, wurde am Mittwoch entlassen, weil sie in keinem der drei Anklagepunkte ein Urteil gefällt hatte. Giggs muss sich wegen des Vorwurfs der körperlichen Nötigung und Misshandlung seiner früheren Lebensgefährtin verantworten, im Falle einer Verurteilung droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Joshua Andrew Harrop
•Mittelfeld•Wales
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Die aus sieben Frauen und vier Männern bestehende Jury war nach fast 23 Stunden Beratung immer noch uneins. Auch die Rückfrage der Richterin Hilary Manley, ob es "realistische Aussichten" gebe, mit mehr Zeit zu einem Urteil zu kommen, verneinten die Jury-Mitglieder.
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens werde es frühestens im Juni 2023 geben, sagte die Richterin. Zunächst muss aber der Crown Prosecution Service (CPS), der die Strafverfolgung in England und Wales überwacht, darüber entscheiden.
Giggs hatte zu Beginn des Prozesses vor dem Strafgerichtshof der Krone in Manchester auf "unschuldig" plädiert. Nach seiner Erklärung warf die Staatsanwaltschaft dem 48-Jährigen massive Übergriffe und "anhaltenden Missbrauch" seiner früheren Lebensgefährtin vor.
Die Polizei hatte Giggs im Herbst 2020 wegen mutmaßlicher Gewaltattacken gegen seine damalige Partnerin und deren Schwester vorübergehend festgenommen. Später wurde er gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Schon bei einer gerichtlichen Anhörung im vergangenen Jahr hatte Giggs alle Vorwürfe der beiden Schwestern zurückgewiesen und sich für "unschuldig" erklärt.
Im Juni trat Giggs als Nationaltrainer seines Heimatlandes zurück. Das Amt hatte er wegen der Vorwürfe bereits seit dem vorigen Jahr ruhen lassen. In der Zwischenzeit qualifizierte sich Wales unter dem Giggs-Assistenten Rob Page für die WM-Endrunde in Katar (20. November bis 18. Dezember).
(sid)
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