Eine französische Spielervermittler-Agentur ist mit der Klage gegen einen deutschen Fußball-Bundesligisten auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Berater hatten von dem nicht namentlich genannten Verein für einen Transfer im Jahr 2019 eine Vergütung von 250.000 Euro verlangt.
Schon vor dem Landgericht Heidelberg hatte die Agentur Anfang Februar keinen Erfolg, am Freitag wies dann auch der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Berufung zurück.
Der betroffene Spieler hatte im Juli 2019 während der laufenden Transferverhandlungen den Berater gewechselt. Die erste Kontaktaufnahme des Vereins lief dabei noch über die französische Agentur, der Vertrag wurde dann über dessen neuen Vermittler abgeschlossen.
Die französische Agentur reklamierte für ihr anfängliches Mitwirken am Transfer eine Prämie von 250.000 Euro, beide juristischen Instanzen wiesen diese Vergütungspflicht allerdings zurück.
(sid)
25 Jahre alt - und schon keine Ziele mehr.
— Mehmet Scholl nach dem Gewinn der Europameisterschaft 1996.