Dem Bundesligisten VfL Wolfsburg ist der 3:1-Sieg im DFB-Pokal beim SC Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt. Das Spiel wurde laut Sportgericht mit 2:0 für Preußen Münster gewertet.
Wolfsburgs Cheftrainer Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August in Münster insgesamt sechs Spieler eingewechselt. Dreimal hatte der Niederländer während der regulären Spielzeit ausgewechselt, drei weitere Profis kamen in der Verlängerung hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt. Demnach hätte Admir Mehmedi nicht mehr für Maximilian Philipp eingewechselt werden dürfen.
Dem Champions-League-Teilnehmer waren die entsprechenden Bestimmungen des DFB offenbar nicht bekannt. In dem entsprechenden Paragrafen 31 heißt es: «Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.» Eine andere Regelung galt bei der EM und beim olympischen Fußball-Turnier mit sechs erlaubten Wechsel im Falle einer Verlängerung.
Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ebnete Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober. Zugleich bescherte der Richterspruch dem Viertligisten eine fixe Prämie von rund 257 000 Euro.
Es ist nicht das erste Mal, dass der VfL Wolfsburg per Entscheidung am «Grünen Tisch» aus dem DFB-Pokal ausscheiden musste. Im Jahr 2004 hatten die Niedersachsen ihren Neuzugang Marian Hristov eingesetzt, obwohl der nach einer Roten Karte für seinen ehemaligen Verein 1. FC Kaiserslautern noch gesperrt war.
Die Wolfsburger wollen aus dem Wechsel-Fauxpas beim Pflichtspiel-Einstand von van Bommel die Lehren ziehen. «Dies ist ausgesprochen ärgerlich, aber leider nicht mehr rückgängig zu machen», hatte Jörg Schmadtke, Geschäftsführer Sport des VfL, nach der Panne gesagt und angekündigt, das man dafür Sorge tragen werde, «dass so etwas künftig nicht mehr passiert».
Ich war gestern bei Dede auf dem Geburtstag. Der ist gerade 14 geworden.
— Udo Lattek