Über die Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts im Feuerzeug-Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem
VfL Bochum verhandelt das Bundesgericht des Verbandes am 28. Februar (12.30 Uhr). Über die Berufungen von Union,
Holstein Kiel und dem FC St. Pauli werde mündlich verhandelt, teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.Die drei Bundesligisten fechten das Urteil des Sportgerichts an. Dieses hatte das im vergangenen Dezember ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel im Januar mit 2:0 für Bochum gewertet. Es sah Bochum geschwächt, nachdem Torwart
Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock am Kopf getroffen worden war. Er konnte nicht mehr weiterspielen und musste vom Feldspieler
Philipp Hofmann ersetzt werden, da das Wechselkontingent des VfL erschöpft war.
Auswirkungen auf Abstiegskampf
Union hatte unmittelbar nach dem Urteil Berufung angekündigt. Kiel und St. Pauli schlossen sich an. Die beiden Vereine wären im Abstiegskampf indirekt betroffen, bekäme der Tabellenletzte Bochum statt des einen Punkts aus dem Union-Spiel alle drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen. Die Sitzung leitet Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und Ex-Profi Carsten Ramelow. Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Eine darüber hinaus gehende Berufung wäre vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich.(dpa)