Die Einreisesperre der Bundesregierung sorgt für Unsicherheit im Profifußball und bringt womöglich den Spielplan der Champions League ins Wanken.
Dienstag, 16.02.2021
Aktuell ist völlig unklar, ob RB Leipzig sein Achtelfinal-Hinspiel am 16. Februar gegen den FC Liverpool im eigenen Stadion austragen kann. Grund ist das seit 30. Januar geltende Einreiseverbot für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten, zu denen auch Großbritannien gehört. Eine Ausnahme für den Profifußball ist in der Verordnung nicht verankert.
«Fußballer sind ja in einer gewissen Blase. Da sollte es meiner Meinung nach eine Lösung geben, das Heimspiel stattfinden zu lassen. Unser Ziel ist es nicht, in St. Petersburg oder woanders als Alternative zu spielen», sagte RB-Vorstandschef Oliver Mintzlaff bei Sky. «Es ist ein Thema, was uns Bauchschmerzen bereitet. Aber ich bin sicher, dass wir eine Lösung finden werden.» Die Verordnung gilt vorerst bis zum 17. Februar, womit Leipzig das einzige betroffene deutsche Team in der Königsklasse wäre. Die Partie von Borussia Mönchengladbach gegen Manchester City steht am 24. Februar an.
In den kommenden Tagen will RB Kontakt zur Europäischen Fußball-Union UEFA aufnehmen. Von der UEFA gab es noch kein Statement zu den neuen Umständen. Darf Leipzig sein Heimspiel nicht austragen, würde sich für den Club auf zynische Weise ein Corona-Kreis schließen. In der vergangenen Saison war das Achtelfinal-Spiel gegen Tottenham das letzte in Europa in einem ausverkauften Stadion. Nun droht in der Runde der letzten 16 wiederum ein Novum, wenn es das erste wegen Corona verlegte Spiel dieser Saison gäbe.
Mitunter könnte die neue Verordnung sogar noch Einfluss auf den Transfermarkt haben. Spieler aus Großbritannien, Portugal, Brasilien oder Irland könnten demnach derzeit nicht verpflichtet werden, um sie sofort einzusetzen. In dem Regierungs-Dokument sind lediglich Ausnahmen für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland vorgesehen. Demnach könnte Bayer Leverkusen den geplanten Transfer von Demarai Gray von Leicester City wohl nur mit einer Sondergenehmigung abschließen, so dass er direkt zur Verfügung steht. Das Wechselfenster endet am 1. Februar um 18.00 Uhr.
Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Anfrage auf das Bundesinnenministerium, von dort gab es zunächst keine Stellungnahme. Zwar gibt es in der Verordnung Ausnahmen, Profisport ist dort allerdings nicht aufgelistet. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums wollte sich in der ARD-«Sportschau» nicht zu Einzelfällen äußern. Generell gelte aber, dass es nur die Ausnahmen geben werde, die in der Verordnung explizit erwähnt seien, hieß es in dem Bericht.
Die Bundesregierung hat aus Sorge um eine weitere Verbreitung von mutierten Coronaviren weitreichende Einreisesperren verhängt. Diese gelten unter anderem für Menschen aus Großbritannien, Südafrika, Portugal, Brasilien und Irland. Es gibt ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen. Ausnahmen gelten unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebende Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
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(dpa)
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