Alves bleibt wegen Vorwurfs der Vergewaltigung in Haft
von Marcel Breuer | dpa
Der brasilianische Fußballprofi Dani Alves muss in Spanien wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft bleiben. Das teilte das zuständige Gericht in Barcelona mit.
Die Richter wiesen den Antrag seines Strafverteidigers Cristobal Martell zurück, den 39 Jahre alten früheren Star des FC Barcelona aus dem Gefängnis zu entlassen. Eine 23-jährige Frau hatte Alves angezeigt, sie am 30. Dezember in einem Nachtclub in Barcelona vergewaltigt zu haben. Am 20. Januar war er deshalb bei einem Besuch in Barcelona festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.
Alves hatte einen sexuellen Kontakt zunächst geleugnet. Später hatte sein Anwalt angegeben, die sexuellen Handlungen seien mit Einwilligung der Frau erfolgt.
Fluchtgefahr
Als Gründe, Alves nicht zu entlassen, nannten die Richter unter anderem die Schwere des Vorwurfs und die Fluchtgefahr. Der Verteidiger hatte bei einer Anhörung durch das Gericht angeregt, dass Alves seinen Reisepass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden könne. Das Gericht sah die Gefahr, dass der sehr wohlhabende Alves sich in sein Heimatland Brasilien absetzen könnte, wo er vor einer Auslieferung sicher wäre, aber als zu groß an.
Alves wurde von der Justiz von Anfang an sexuelle Aggression vorgeworfen, was nach einer Reform des spanischen Sexualstrafrechts vom vergangenen Jahr alle Eingriffe in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfasst, von sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigung. Am Dienstag sprach das Gericht in seiner Begründung von möglicher Vergewaltigung. Dies kann laut Paragraf 179 des spanischen Strafgesetzbuches mit Gefängnis zwischen vier und zwölf Jahren bestraft werden.
Der Brasilianer stand bis 2022 beim FC Barcelona unter Vertrag und spielte bis zu seiner Festnahme beim mexikanischen Club UNAM Pumas.(dpa)
Die Richter wiesen den Antrag seines Strafverteidigers Cristobal Martell zurück, den 39 Jahre alten früheren Star des FC Barcelona aus dem Gefängnis zu entlassen. Eine 23-jährige Frau hatte Alves angezeigt, sie am 30. Dezember in einem Nachtclub in Barcelona vergewaltigt zu haben. Am 20. Januar war er deshalb bei einem Besuch in Barcelona festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.
Alves hatte einen sexuellen Kontakt zunächst geleugnet. Später hatte sein Anwalt angegeben, die sexuellen Handlungen seien mit Einwilligung der Frau erfolgt.
Als Gründe, Alves nicht zu entlassen, nannten die Richter unter anderem die Schwere des Vorwurfs und die Fluchtgefahr. Der Verteidiger hatte bei einer Anhörung durch das Gericht angeregt, dass Alves seinen Reisepass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden könne. Das Gericht sah die Gefahr, dass der sehr wohlhabende Alves sich in sein Heimatland Brasilien absetzen könnte, wo er vor einer Auslieferung sicher wäre, aber als zu groß an.
Der Brasilianer stand bis 2022 beim FC Barcelona unter Vertrag und spielte bis zu seiner Festnahme beim mexikanischen Club UNAM Pumas.(dpa)