Keller-Rückzug: Kein Einfluss auf Sportgerichts-Verfahren zu Nazi-Eklat
von Jean-Pascal Ostermeier | sid
Der angekündigte Rückzug von DFB-Präsident Fritz Keller hat keinen Einfluss auf das Verfahren zum von ihm ausgelösten Nazi-Eklat vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). "Wir haben mit einer gewissen Überraschung die gestrige Erklärung zur Kenntnis genommen, aber das ändert an unserem Auftrag zunächst einmal gar nichts", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz dem SID: "Wer mit welcher Motivation dorthin kommt, entzieht sich unserer Kenntnis."
Keller muss sich am Freitag in einer nicht öffentlichen Verhandlung für seine verbale Entgleisung verantworten. In einer Sitzung hatte der 64-Jährige seinen Vizepräsidenten Rainer Koch mit dem Nazi-Richter Roland Freisler verglichen. Am Dienstag kündigte Keller an, seinen Posten nach Abschluss der Verhandlung am kommenden Montag zur Verfügung stellen zu wollen.
In der vergangenen Woche hatte die DFB-Ethikkommission den Fall vor das verbandsinterne Gericht gebracht. Es ist das erste Mal, dass sich ein DFB-Präsident vor dem Sportgericht verantworten muss. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts oder einer Amtsenthebung, wäre der Prozess gegen Keller hinfällig gewesen. Der scheidende DFB-Chef hatte zuletzt einen Anwalt in diesem Fall eingeschaltet.
(sid)
Keller muss sich am Freitag in einer nicht öffentlichen Verhandlung für seine verbale Entgleisung verantworten. In einer Sitzung hatte der 64-Jährige seinen Vizepräsidenten Rainer Koch mit dem Nazi-Richter Roland Freisler verglichen. Am Dienstag kündigte Keller an, seinen Posten nach Abschluss der Verhandlung am kommenden Montag zur Verfügung stellen zu wollen.
In der vergangenen Woche hatte die DFB-Ethikkommission den Fall vor das verbandsinterne Gericht gebracht. Es ist das erste Mal, dass sich ein DFB-Präsident vor dem Sportgericht verantworten muss. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts oder einer Amtsenthebung, wäre der Prozess gegen Keller hinfällig gewesen. Der scheidende DFB-Chef hatte zuletzt einen Anwalt in diesem Fall eingeschaltet.