Gericht lässt Anklage gegen Sommermärchen-Macher doch zu
von Jean-Pascal Ostermeier | sid
Die Aufarbeitung des Sommermärchen-Skandals hat eine erneute Wendung genommen. Der früheren Spitzenriege des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird im Zusammenhang mit dem Skandal um die Vergabe der WM 2006 nun doch auch in Deutschland der Prozess gemacht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat die Anklage gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen Steuerhinterziehung im zweiten Anlauf zugelassen. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi, muss sich vor Gericht verantworten.
Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt/Main beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verzichten. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - mit Erfolg.
Vor drei Wochen hatte auch die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen die WM-Macher erhoben. Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi haben nach Auffassung der BA "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht". Sie machten sich demnach des "Betrugs der Mittäterschaft" (Zwanziger, Schmidt, Linsi) bzw. der "Beihilfe zum Betrug" (Niersbach) schuldig.
(sid)
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat die Anklage gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen Steuerhinterziehung im zweiten Anlauf zugelassen. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi, muss sich vor Gericht verantworten.
Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt/Main beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verzichten. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - mit Erfolg.
(sid)