Gerichtsstreit um Maradonas WM-Auszeichnung von 1986
von Jean-Pascal Ostermeier | sidUm den Goldenen Ball für Argentiniens unvergessene Fußball-Ikone Diego Maradona von 1986 ist in Frankreich ein juristisches Gezerre ausgebrochen. Die Erben des 2020 verstorbenen Idols sind in erster Instanz mit einer Klage auf die Streichung der Trophäe von der Liste einer Auktion am 6. Juni (Donnerstag) nahe Paris gescheitert. Die Hinterbliebenen des argentinischen Volkshelden ließen allerdings umgehend durch ihre Rechtsanwälte eine Berufungsklage ankündigen.
Maradona hatte den Goldenen Ball für den besten Spieler mehrere Monate nach Argentiniens WM-Triumph in Mexiko durch ein 3:2 im Finale gegen Deutschland von der französischen Fachzeitung France Football erhalten. Später war das wertvolle Erinnerungsstück unter ungeklärten Umständen verschwunden und 2016 wieder aufgetaucht.
Laut der Erbengemeinschaft des "Goldjungen" soll der Ehrenpreis 1989 bei einem Bankraub in Maradonas damaliger Wahlheimat Neapel aus einem Tresor gestohlen worden sein. "Diese Trophäe ist einer Legende verliehen worden und gehört nach Argentinien", argumentierten die Rechtsvertreter der Südamerikaner.
Das Gericht allerdings wies die Klage aus Mangel an Beweisen ab. "Der Diebstahl ist damals nie zur Anzeige gebracht und kann auch nicht alleine nur durch Zeitungsberichte belegt werden", lautete die Urteilsbegründung. Die Erstattung der Anzeige holten Maradonas Hinterbliebene nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung nach.
Die prinzipiellen Zweifel des Gerichtes hatte zuvor jedoch auch der beklagte Auktionator Maximilien Aguttes genährt. Seiner Aussage zufolge kursieren seit inzwischen beinahe 40 Jahren Schilderungen, dass Maradona den Ball nach der Feier für die Verleihung im Pariser Lido schlichtweg liegengelassen haben soll.
Aguttes berief sich außerdem auf den Grundsatz von Treu und Glauben: Den Goldenen Ball hat der renommierte Galerist und Antiquitätenhändler nach eigenen Angaben selbst bei der Versteigerung einer Sammlung "von Pokalen mit zumeist niedrigem Wert" ohne Kenntnis seiner Bedeutung erworben.
(sid)