NRW: EM-Public-Viewing bei EM grundsätzlich in Außengastronomie möglich
von Jean-Pascal Ostermeier | sid1:0
Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-Europameisterschaft (11. Juni bis 11. Juli) sind in Nordrhein-Westfalen - sofern es die Coronalage zulässt - grundsätzlich bis 24.00 Uhr in der Außengastronomie möglich. Dies geht aus einer Presseerklärung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz hervor.
Das letzte Spiel eines Tages in der Vorrunde der paneuropäischen EURO wird jeweils um 21.00 Uhr angepfiffen. Die rechtliche Grundlage hierzu liefere das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG).
Dies siehe eine "entsprechende Lockerung für die Außengastronomie vor", hieß es in der Mitteilung. Ansonsten gelte ein Schutz der Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Die konkreten Entscheidungen über Einschränkungen oder Ausweitungen treffen allerdings die lokalen Behörden.
"Ich appelliere an alle, sich an die Spielregeln zu halten", betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Auch wenn die Infektionszahlen kontinuierlich sinken und immer mehr Menschen geimpft werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei." Es sei die Aufgabe der Kommunen, "die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sicherzustellen und einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen".
(sid)
Das letzte Spiel eines Tages in der Vorrunde der paneuropäischen EURO wird jeweils um 21.00 Uhr angepfiffen. Die rechtliche Grundlage hierzu liefere das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG).
Dies siehe eine "entsprechende Lockerung für die Außengastronomie vor", hieß es in der Mitteilung. Ansonsten gelte ein Schutz der Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Die konkreten Entscheidungen über Einschränkungen oder Ausweitungen treffen allerdings die lokalen Behörden.
(sid)