Nach U23-Panne: Kein Punktabzug für Kaiserslautern
von Jean-Pascal Ostermeier | sid2:2
Fußball-Drittligist 1. FC Kaiserslautern ist nach seinem Verstoß gegen die U23-Regel ein Punktabzug erspart geblieben. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den Traditionsklub nach dem Fauxpas in der Partie gegen den SV Wehen Wiesbaden "wegen unsportlichen Verhaltens" lediglich mit einer Geldstrafe von 4000 Euro. Die Pfälzer stimmten dem Urteil zu, es ist damit rechtskräftig.
Kaiserslautern hatte bei der Partie am 5. Oktober (2:2) nur drei statt der vorgeschriebenen vier sogenannten U23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären. Durch einen Fehler im DFBnet, dem Eingabetool für die Aufstellungen, fiel das Fehlen eines vierten deutschen U23-Spielers vor Spielbeginn zunächst nicht auf. Deshalb zeigte das Sportgericht auch Nachsicht.
"Ein solcher Verstoß hätte normalerweise die Rechtsfolge, dass die Partie für Kaiserslautern mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe", sagte der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Fred Kreitlow: "Aufgrund des mitverantwortlichen Fehlers im DFBnet und den pandemiebedingten Besonderheiten (...) erschien uns eine solch gravierende Rechtsfolge allerdings als nicht sachgerecht."
(sid)
Kaiserslautern hatte bei der Partie am 5. Oktober (2:2) nur drei statt der vorgeschriebenen vier sogenannten U23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären. Durch einen Fehler im DFBnet, dem Eingabetool für die Aufstellungen, fiel das Fehlen eines vierten deutschen U23-Spielers vor Spielbeginn zunächst nicht auf. Deshalb zeigte das Sportgericht auch Nachsicht.
"Ein solcher Verstoß hätte normalerweise die Rechtsfolge, dass die Partie für Kaiserslautern mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe", sagte der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Fred Kreitlow: "Aufgrund des mitverantwortlichen Fehlers im DFBnet und den pandemiebedingten Besonderheiten (...) erschien uns eine solch gravierende Rechtsfolge allerdings als nicht sachgerecht."