Kind darf als 96-Geschäftsführer vorerst weitermachen
von Marcel Breuer | dpa4:2
Der Streit beim Fußball-Zweitligisten Hannover 96 geht in die nächste Runde: Martin Kind darf dank einer Entscheidung des Landgerichts Hannover vorerst weiter als Geschäftsführer bis zum Termin einer mündlichen Verhandlung arbeiten.
Eine Verfügung regelt, dass Kind bis zur Verhandlung am 16. August gewöhnliche und dringende Geschäfte der Management GmbH fortführen darf, wie das Landgericht auf dpa-Anfrage bestätigte. Zuvor hatte dies die Profifußball-KGaA des Vereins bekanntgegeben.
Der Mehrheitsgesellschafter Kind war vergangene Woche überraschend als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen worden. Kind hält die Abberufung nicht für rechtmäßig und fechtet sie juristisch an. Seitdem wird das Verhältnis zwischen dem Mutterverein auf der einen Seite und Kinds Profifußball-Bereich auf der anderen immer angespannter.
Komplizierte Struktur
Bei 96 gibt es eine komplizierte Struktur mehrerer Gesellschaften. Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.
Nach dem Vorwurf des Vertragsverstoßes gegen Kind hat der Profifußball-Bereich des Vereins die Anschuldigungen des Stammvereins bestritten. «Die weitere juristische Aufarbeitung der aufgestellten und zugleich Herrn Martin Kind diskreditierenden Behauptungen wird auf juristischer Ebene, und zwar mit allen damit verbundenen Konsequenzen, erfolgen, um weitere Schäden und Gefahren von Hannover 96 abzuwenden», teilte die Profifußball-KGaA mit.
Der Mutterverein hatte die Kapitalseite des Vereins beschuldigt, mehrfach gegen den sogenannten Hannover-96-Vertrag und zugleich abgeschlossene Fördervereinbarungen verstoßen zu haben. Eine festgelegte Spende sei gar nicht und weitere Spenden «nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt» worden.
Die aufgestellten Behauptungen seien in vollem Umfang unzutreffend und müssten demnach zurückgewiesen werden, teilte die Seite Kinds mit. Der Vorstand des Muttervereins habe bei der Abberufung «gegen die eindeutige Satzung der Management GmbH und den mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA abgeschlossenen "Hannover 96 Vertrag" verstoßen», hieß es weiter.(dpa)
Eine Verfügung regelt, dass Kind bis zur Verhandlung am 16. August gewöhnliche und dringende Geschäfte der Management GmbH fortführen darf, wie das Landgericht auf dpa-Anfrage bestätigte. Zuvor hatte dies die Profifußball-KGaA des Vereins bekanntgegeben.
Der Mehrheitsgesellschafter Kind war vergangene Woche überraschend als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen worden. Kind hält die Abberufung nicht für rechtmäßig und fechtet sie juristisch an. Seitdem wird das Verhältnis zwischen dem Mutterverein auf der einen Seite und Kinds Profifußball-Bereich auf der anderen immer angespannter.
Bei 96 gibt es eine komplizierte Struktur mehrerer Gesellschaften. Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.
Der Mutterverein hatte die Kapitalseite des Vereins beschuldigt, mehrfach gegen den sogenannten Hannover-96-Vertrag und zugleich abgeschlossene Fördervereinbarungen verstoßen zu haben. Eine festgelegte Spende sei gar nicht und weitere Spenden «nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt» worden.
Die aufgestellten Behauptungen seien in vollem Umfang unzutreffend und müssten demnach zurückgewiesen werden, teilte die Seite Kinds mit. Der Vorstand des Muttervereins habe bei der Abberufung «gegen die eindeutige Satzung der Management GmbH und den mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA abgeschlossenen "Hannover 96 Vertrag" verstoßen», hieß es weiter.(dpa)