Dresden-Einspruch: Verhandlung vor DFB-Sportgericht am 2. März
von Jean-Pascal Ostermeier | sid1:2
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird den Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung des Zweitligaspiels gegen Darmstadt 98 (2:3) am März 2020 mündlich verhandeln. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht hatte den ersten Dresdner Einspruch im Einzelrichterverfahren am Montag als unbegründet zurückgewiesen. Der Verein legte erneut Einspruch ein und beantragte eine mündliche Verhandlung.
Die Verantwortlichen des Tabellenletzten begründeten ihren Schritt mit dem fehlerhaften Einschreiten des Video-Assistenten. Dies habe zur Aberkennung "eines regulären Treffers zum 3:3" geführt. Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Minute den vermeintlichen Ausgleich erzielt. Das Tor wurde nach Intervention des Video-Assistenten Florian Badstübner von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) überprüft und wegen einer Abseitsstellung aberkannt.
(sid)
Das Sportgericht hatte den ersten Dresdner Einspruch im Einzelrichterverfahren am Montag als unbegründet zurückgewiesen. Der Verein legte erneut Einspruch ein und beantragte eine mündliche Verhandlung.
Die Verantwortlichen des Tabellenletzten begründeten ihren Schritt mit dem fehlerhaften Einschreiten des Video-Assistenten. Dies habe zur Aberkennung "eines regulären Treffers zum 3:3" geführt. Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Minute den vermeintlichen Ausgleich erzielt. Das Tor wurde nach Intervention des Video-Assistenten Florian Badstübner von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) überprüft und wegen einer Abseitsstellung aberkannt.