Corona-Fall bei Osnabrück: Braunschweig-Spiel findet statt
von Marcel Breuer | dpa0:4
Kurz vor dem Niedersachsen-Duell gegen Eintracht Braunschweig hat mit dem VfL Osnabrück ein weiterer Fußball-Zweitligist einen Corona-Fall in seinem Team vermeldet. Trotz des positiven Tests bei einem Spieler werde die Partie am Sonntag um 13.30 Uhr aber stattfinden, gab der VfL am Vormittag bekannt.
«Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt befindet sich der Spieler, der keine Symptome aufweist, in häuslicher Quarantäne. Wir konnten gegenüber den zuständigen Behörden dokumentieren, dass wir uns strikt an alle Maßgaben aus dem medizinisch-hygienischen Konzept für die 1. und 2. Bundesliga gehalten haben», sagte der Osnabrücker Sport-Geschäftsführer Benjamin Schmedes.
«Maßgeblich für die Entscheidung des Gesundheitsamtes, nicht noch weitere Teile des Lizenzbereichs zu isolieren, waren unter anderem die durchgeführten Antigen-Schnelltests, die im angepassten Hygienekonzept seit dem 1. April vorgeschrieben sind.»
In der 2. Bundesliga befinden sich aktuell die Mannschaften von Holstein Kiel, dem SV Sandhausen und des Karlsruher SC in Quarantäne. Deshalb wurden an diesem 28. Spieltag bereits drei Partien abgesagt. Auch bei dem Osnabrücker Gegner Eintracht Braunschweig mussten zuletzt der Trainer Daniel Meyer sowie die beiden Spieler Fabio Kaufmann und Jannis Nikolaou in die häusliche Isolation.
© dpa-infocom, dpa:210411-99-159796/2
(dpa)
«Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt befindet sich der Spieler, der keine Symptome aufweist, in häuslicher Quarantäne. Wir konnten gegenüber den zuständigen Behörden dokumentieren, dass wir uns strikt an alle Maßgaben aus dem medizinisch-hygienischen Konzept für die 1. und 2. Bundesliga gehalten haben», sagte der Osnabrücker Sport-Geschäftsführer Benjamin Schmedes.
«Maßgeblich für die Entscheidung des Gesundheitsamtes, nicht noch weitere Teile des Lizenzbereichs zu isolieren, waren unter anderem die durchgeführten Antigen-Schnelltests, die im angepassten Hygienekonzept seit dem 1. April vorgeschrieben sind.»
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