96.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
von Jean-Pascal Ostermeier | sid3:2
Zweitligist 1. FC Magdeburg ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Fehlverhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Davon kann der Klub bis zu 32.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre. Während der zweiten Halbzeit und nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 1. August 2022 hatten Magdeburger Zuschauer insgesamt 160 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker gezündet.
Der DFB teilte mit, dass der Strafzumessungsleitfaden für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses bei Vereinen der 2. Liga pro abgebranntem pyrotechnischem Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von je 600 Euro vorsehe.
(sid)
Davon kann der Klub bis zu 32.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre. Während der zweiten Halbzeit und nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 1. August 2022 hatten Magdeburger Zuschauer insgesamt 160 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker gezündet.
Der DFB teilte mit, dass der Strafzumessungsleitfaden für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses bei Vereinen der 2. Liga pro abgebranntem pyrotechnischem Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von je 600 Euro vorsehe.