SID-Regelecke: Abstellen von Nationalspielern
von Jean-Pascal Ostermeier | sid
Uli Hoeneß hat dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in der Torwartdebatte mit einem Boykott der Nationalmannschaft gedroht. Für den Fall eines Wechsels von Kapitän Manuel Neuer zu Ersatzmann Marc-Andre ter Stegen werde Bayern München keine Spieler mehr abstellen, kündigte der Präsident an. Damit würde der deutsche Rekordmeister aber eine Strafe von Weltverband FIFA riskieren.
Das "FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern" hält in Anhang 1 ("Abstellen von Spielern für Auswahlmannschaften der Verbände") unter Artikel 1, Absatz 1 fest: "Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind. Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."
In Absatz 2 wird konkretisiert, dass diese Abstellungspflicht "für alle internationalen Fenster" (laut FIFA ein Zeitraum von neun Tagen - Montagmorgen bis Dienstagabend der folgenden Woche), Wettbewerbe und Turniere "zwingend" sei.
Artikel 6 hält fest: "Verstöße gegen jegliche Bestimmungen dieses Anhangs haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die von der FIFA-Disziplinarkommission gemäß FIFA-Disziplinarreglement festgelegt werden."
In besagtem Disziplinarreglement werden in Teil I ("Allgemeine Bestimmungen") unter Artikel 6 ("Disziplinarmaßnahmen") mögliche Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen festgelegt. Letztere, also auch Vereine wie Hoeneß' FC Bayern, können ermahnt, aber auch mit einer Geldstrafe (wenigstens 100, höchstens eine Million Schweizer Franken) belegt werden. Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.
(sid)
Das "FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern" hält in Anhang 1 ("Abstellen von Spielern für Auswahlmannschaften der Verbände") unter Artikel 1, Absatz 1 fest: "Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind. Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."
In Absatz 2 wird konkretisiert, dass diese Abstellungspflicht "für alle internationalen Fenster" (laut FIFA ein Zeitraum von neun Tagen - Montagmorgen bis Dienstagabend der folgenden Woche), Wettbewerbe und Turniere "zwingend" sei.
In besagtem Disziplinarreglement werden in Teil I ("Allgemeine Bestimmungen") unter Artikel 6 ("Disziplinarmaßnahmen") mögliche Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen festgelegt. Letztere, also auch Vereine wie Hoeneß' FC Bayern, können ermahnt, aber auch mit einer Geldstrafe (wenigstens 100, höchstens eine Million Schweizer Franken) belegt werden. Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.
(sid)