Hopp gibt Stimmrechtsmehrheit zurück
von Jean-Pascal Ostermeier | sid1:1
Die TSG Hoffenheim ist wieder ein "normaler" Fußball-Bundesligist. Mehrheitseigner Dietmar Hopp hat den Klub bei der Mitgliederversammlung am Montag in den Kreis der regulären 50+1-Vereine entlassen. Der Milliardär gab seine Stimmrechtsmehrheit bei der Profi-Abteilung an den Verein zurück. Damit verzichtet der 83-Jährige, der selbst nicht bei der Versammlung in der Sinsheimer Arena vor Ort war, auf seinen Sonderstatus. Diesen Schritt hatte Hopp am 1. März angekündigt.
169 der 175 anwesenden Klubangehörigen stimmten für den vom Vorstand eingebrachten Antrag. Hopp hielt bisher entsprechend seiner Kapitaleinlage 96 Prozent der Stimmrechte. Sein Kapital wird Hopp im Profibereich belassen.
Hoffenheim zählte bisher neben Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg zu den von der Deutschen Fußball Liga (DFL) genehmigten Ausnahmen mit Blick auf die sogenannte Investorensperre. Die Kraichgauer erhielten den Sonderstatus im Juli 2015 als Folge der langjährigen finanziellen Unterstützung Hopps. Schon seit mehreren Jahren finanziert sich die Spielbetriebs GmbH der Hoffenheimer allerdings aus eigenen Mitteln - vor allem durch Transferüberschüsse.
"Mir ging es nie um Macht", hatte Hopp bei der Ankündigung seines Rückzugs gesagt: "Wir haben vor und nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung immer im Sinne von 50+1 agiert. Der Sonderstatus diente nie dazu, diese Regelung aushöhlen oder unterwandern zu wollen. Ich weiß, dass die 50+1-Regelung, die ich immer befürwortet habe, ein hohes Gut im deutschen Fußball darstellt."
In der Vergangenheit wurden im Umfeld des Vereins immer wieder Bedenken wegen der Entscheidungshoheit Hopps laut. Dieser Kritik hat er nun den Wind aus den Segeln genommen.
Hopp bewahrte den Klub durch seinen Schritt auch vor möglichen negativen Auswirkungen. Die DFL hatte vor drei Monaten angekündigt, mit einer Anpassung der 50+1-Regel künftig mehr Rechtssicherheit schaffen zu wollen. Demnach sollen künftig keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regel erteilt werden. Für Leverkusen und Wolfsburg sollen zudem gewisse Bedingungen greifen.
(sid)
169 der 175 anwesenden Klubangehörigen stimmten für den vom Vorstand eingebrachten Antrag. Hopp hielt bisher entsprechend seiner Kapitaleinlage 96 Prozent der Stimmrechte. Sein Kapital wird Hopp im Profibereich belassen.
Hoffenheim zählte bisher neben Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg zu den von der Deutschen Fußball Liga (DFL) genehmigten Ausnahmen mit Blick auf die sogenannte Investorensperre. Die Kraichgauer erhielten den Sonderstatus im Juli 2015 als Folge der langjährigen finanziellen Unterstützung Hopps. Schon seit mehreren Jahren finanziert sich die Spielbetriebs GmbH der Hoffenheimer allerdings aus eigenen Mitteln - vor allem durch Transferüberschüsse.
In der Vergangenheit wurden im Umfeld des Vereins immer wieder Bedenken wegen der Entscheidungshoheit Hopps laut. Dieser Kritik hat er nun den Wind aus den Segeln genommen.
Hopp bewahrte den Klub durch seinen Schritt auch vor möglichen negativen Auswirkungen. Die DFL hatte vor drei Monaten angekündigt, mit einer Anpassung der 50+1-Regel künftig mehr Rechtssicherheit schaffen zu wollen. Demnach sollen künftig keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regel erteilt werden. Für Leverkusen und Wolfsburg sollen zudem gewisse Bedingungen greifen.
(sid)