Bochum muss bis Montagabend Einspruch einlegen
von Jean-Pascal Ostermeier | sidBundesligist VfL Bochum kann seinen angekündigten Einspruch gegen die Wertung des Spiels bei Union Berlin (1:1) bis Montagabend einlegen. Das bestätigte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem SID. Sollte der Tabellenletzte trotz der Ankündigung doch auf einen Einspruch verzichten, würde die Spielwertung bestehen bleiben, da die Begegnung ordnungsgemäß beendet wurde.
Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Nachspielzeit bei der Ausführung eines Abstoßes von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden. Er war benommen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Schiedsrichter Martin Petersen schickte beide Mannschaften in die Kabine. Das Spiel wurde nach 28 Minuten Unterbrechung zwar fortgesetzt, allerdings ohne Drewes. Da die Bochumer Wechselmöglichkeiten ausgeschöpft waren, stellte sich Stürmer Philipp Hofmann ins Tor. Die Mannschaften verständigten sich allerdings auf Ballgeschiebe bis zum Abpfiff.
"Wir sind der Meinung, dass das Spiel nach Regelwerk hätte abgebrochen werden müssen", sagte Geschäftsführer Ilja Kaenzig. "Wenn man das Regelwerk auslegt", sei von einer Umwertung in einen VfL-Sieg auszugehen. Sollte Bochum fristgerecht Einspruch einlegen, landet der Fall beim DFB-Sportgericht.
Der DFB-Kontrollausschuss wird aufgrund des Vorfalls auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren gegen Union Berlin einleiten. Der Werfer des Feuerzeugs wurde im Union-Block ausfindig gemacht und der Polizei übergeben. Der Verein erstattete Anzeige.
(sid)