Fußball-Drittligist FSV Zwickau wird der Bier-Eklat in der Partie gegen Rot-Weiss Essen wohl auch sportlich teuer zu stehen kommen. In der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heißt es in Paragraf 18, Absatz 4: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren zu werten."
Sonntag, 23.04.2023
Die Partie des 33. Spieltags war am Sonntag in der Halbzeit beim Stand von 1:1 abgebrochen worden, nachdem ein Zwickauer Anhänger, der ein Sponsor des Vereins sein soll, Schiedsrichter Nicolas Winter bei dessen Gang in die Kabine Bier mitten ins Gesicht geschüttet hatte.
Für die Sachsen wäre eine Niederlage am grünen Tisch ein herber Rückschlag: Die Mannschaft von Trainer Ronny Thielemann rangiert fünf Spieltage vor Schluss mit sieben Zählern Rückstand auf das rettende Ufer auf dem vorletzten Tabellenplatz.
(sid)
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