Fußball-Drittligist 1. FC Saarbrückens muss wegen des Fehlverhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe von 17.800 Euro zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete damit das Abbrennen von Pyrotechnik sowie das Werfen eines Getränkebechers während des Auswärtsspiels bei Rot-Weiss Essen. Von der Strafe können die Saarländer bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der FCS hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Samstag, 14.01.2023
(sid)
Wenn meine Oma ein Bus wäre, dann könnte sie hupen!
— Dieter Eilts auf eine Hätte-wenn-und-aber-Frage eines Journalisten