Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten SV Meppen und FSV Zwickau wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu Geldstrafen verurteilt. Die Meppener müssen 2000 Euro zahlen, Zwickau 1050 Euro. Die Klubs stimmten den Urteilen zu.
Dienstag, 25.09.2018
Die Partie der Meppener bei den Sportfreunden Lotte war am 1. Spieltag für eine Minute unterbrochen worden, weil die Fans der Emsländer Schaumstoffbälle auf den Rasen geworfen hatten. Zwickauer Anhänger zündeten am 3. Spieltag bei Eintracht Braunschweig mehrere Rauchtöpfe.
(sid)
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