Der Einspruch von Hansa Rostock gegen einen hohe Geldstrafe wegen unsportlichen Verhaltens von Fans wird am 19. August (13.00 Uhr) mündlich vor dem DFB-Sportgericht verhandelt. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.
Das Sportgericht hatte den Fußball-Zweitligisten wegen sieben Fällen von ungebührlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen von insgesamt 137.925 Euro belegt. Der Club könnte davon bis zu 45.900 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, hieß es in der Mitteilung.(dpa)
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— Lautsprecher-Ansage im Baseler St.-Jakob-Park nach dem WM-Halbfinale Deutschland - Österreich (6:1) 1954.