Fall Modeste: FIFA-Urteil gibt Kölns Stürmer teilweise recht

von Jean-Pascal Ostermeier | sid22:30 Uhr | 07.12.2018

Fußball-Zweitligist 1. FC Köln hat zunächst weiterhin keine Klarheit über die Einsatzmöglichkeiten von Rückkehrer Anthony Modeste. Im Streit zwischen dem Franzosen und seinem Ex-Klub Tianjin Quanjian folgte der Weltverband FIFA der Klage des Spielers nur teilweise: Modestes Zahlungsansprüche gegen die Chinesen wurden anerkannt, Schadenersatzansprüche wurden keiner Seite zugesprochen. Das teilten die Kölner am Freitag mit. Eine Begründung der Entscheidung steht noch aus.

"Wir werden nun sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung der FIFA auf das Verfahren über die Erteilung der Spielberechtigung hat", sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle. Der Zweitligist ist in das Verfahren zwischen Modeste und Tianjin nicht involviert. Allerdings hatte die FIFA das Registrierungsverfahren für Modestes Spielgenehmigung angesichts des ausstehenden Urteils zuletzt ausgesetzt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg (3:1) am Freitagabend hatte Kölns Sportchef Armin Veh bei Sky gesagt, dass man vor dem Jahreswechsel nicht mehr mit Einsatzmöglichkeiten für Modeste rechne. Dies sei aber ohnehin der Plan gewesen.

Der FC hatte Modeste, der den Klub in der Saison 2016/2017 mit 25 Bundesligatreffern in den Europapokal geführt hatte, Mitte November aus China zurückgeholt. Dies war nach Ansicht des Klubs und von Modeste möglich geworden, weil die Chinesen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkamen.

Die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten habe nun "dem Spieler diejenigen offenen Zahlungsansprüche zugesprochen, die er zum Anlass seiner Kündigung genommen hat", sagte Modestes Anwalt Markus Buchberger: "Gleichzeitig sieht die angerufene Instanz aber keinen Anlass dazu, ihm Schadenersatz zuzusprechen. Uns liegt noch keine Begründung vor, so dass die Entscheidung für uns auch deshalb noch nicht nachvollziehbar ist." Es bestehe in jedem Fall die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem nun zuständigen Internationalen Sportgerichtshof CAS anzugreifen.

(sid)



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