Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im "Fall Bakery Jatta" noch einmal auf den aktuellen Sachverhalt verwiesen. "Da es nach Kenntnis der DFL keinen Beweis für eine falsche Identität des Spielers gibt, behält die Spielberechtigung für Bakery Jatta, geboren am 6. Juni 1998, aktuell ihre Gültigkeit. Die Klärung des Sachverhaltes liegt bei den staatlichen Behörden, der für die internationale Freigabe eines Spielers zuständigen FIFA und dem satzungsgemäß für die Entscheidung über Einsprüche gegen die Spielwertung zuständigen DFB-Sportgericht", stellte die DFL auf ihrer Homepage klar.
Sonntag, 25.08.2019
Weiter heißt es: "Sollte die DFL sich zur Klärung konkret einbringen können, wird sie dies selbstverständlich weiterhin tun. Die DFL appelliert im Sinne aller Beteiligten, aber insbesondere mit Blick auf den Spieler, an einen fairen Umgang."
Am Montag hat der Karlsruher SC als dritter Zweitligist Einspruch gegen die Wertung eines Punktspiels gegen den Hamburger SV eingelegt. Zuvor hatten bereits der VfL Bochum und der 1. FC Nürnberg Proteste eingelegt. Der HSV hatte bei diesen Begegnungen Jatta eingesetzt.
Nach einem Medienbericht gibt es Zweifel an der Identität des 21 Jahre alten Offensivspielers aus Gambia. Laut Recherchen der Sport Bild könnte Jatta eine Vergangenheit als Bakary Daffeh haben und zweieinhalb Jahre älter sein als bislang angenommen. Der Kontrollausschuss des DFB sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte ermitteln in dem Fall.
(sid)
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