DFB-Sportgericht weist Dresden-Einspruch erneut zurück

von Jean-Pascal Ostermeier | sid17:36 Uhr | 02.03.2020
DFB-Sportgericht weist Dresden-Einspruch zurück
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Der Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden hatte auch in der mündlichen Verhandlung keinen Erfolg: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Widerspruch der Sachsen gegen die Spielwertung des Zweitligaduells mit Darmstadt 98 erneut als unbegründet zurückgewiesen.

Bereits am 24. Februar hatte das DFB-Sportgericht den Einspruch von Dynamo zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar in Dresden 3:2 gewonnen, das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.

"Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ließ sich weder ein Fehler des Videoassistenten noch ein Regelverstoß des Schiedsrichters nachweisen", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3 durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

(sid)



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