Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 5. Dezember über den Einspruch des Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung des Spiels bei Dynamo Dresden (0:1).
Die Hessen begründen ihren Protest damit, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. Geleitet wird die Verhandlung in der Frankfurter Verbandszentrale von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
(dpa)
Die Dreifach-Belastung kann er nicht schaffen, er ist ja jetzt verheiratet.
— Uwe Seeler über Bastian Schweinsteiger nach dessen Hochzeit.