Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten Union Berlin und Fortuna Düsseldorf sowie Drittligist VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Alle Vereine haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Mittwoch, 24.01.2018
Zweitliga-Tabellenführer Düsseldorf wurde zu einer Strafzahlung von 27.500 Euro verurteilt. Insbesondere im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Dezember hatten Düsseldorfer Zuschauer massiv Pyrotechnik gezündet sowie teilweise auch in den Innenraum geworfen und geschossen, wobei ein Ordner an der Jacke getroffen wurde.
Union muss 8500 Euro Strafe zahlen. Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig (15. September) waren im Berliner Zuschauerbereich mehrere Rauchkörper gezündet worden. Das Gleiche passierte im Union-Block auch während der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 24. Oktober.
Osnabrück wurde zu einer Geldstrafe von 28.000 Euro verurteilt. Während der Drittligaspiele beim SV Meppen (20. September) und bei Preußen Münster (30. September) war im Gästeblock Pyrotechnik gezündet worden.
(sid)
Jedes Kind, das heute Verteidiger werden möchte, sollte sich alte Videos von Paolo Maldini anschauen.
— Gianluigi Buffon