DFB-Bundesgericht verhandelt Fandrich-Berufung am 18. November

von Jean-Pascal Ostermeier | sid14:34 Uhr | 11.11.2021
Clemens Fandrich (l.) in Berufung beim DFB
Foto: FIRO/SID

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 18. November die Berufung von Fußball-Profi Clemens Fandrich. Der 30 Jahre alte Mittelfeldspieler von Zweitligist Erzgebirge Aue war am vergangenen Donnerstag wegen des Vorwurfs einer Spuckattacke gegen den Schiedsrichter-Assistenten vom DFB-Sportgericht zu einer Sperre von sieben Monaten verurteilt worden.

Fandrich bestreitet den Vorwurf und legte mit Unterstützung seines Vereins fristgerecht Berufung ein. Das Sportgericht hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin.

Dieser hatte ausgesagt, Fandrich habe ihm während der Begegnung zwischen Aue und dem FC Ingolstadt am 22. Oktober auf das rechte Auge gespuckt. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Aussage Potemkins, teilte das Gericht im ersten Urteil mit.

(sid)



Wenn ich zur Ecke gehe, das weiß jeder, dann kommen Feuerzeuge und Geldstücke geflogen. Das war ein Zeichen, dass man dies eigentlich nicht machen sollte. Zumal durch die Euro-Umstellung viele nicht mehr so viel Geld in der Tasche haben. Da sollten die Leute das Geld lieber in der Tasche behalten, anstatt es zu mir zu werfen. Nicht zuletzt wegen der Steuererhöhung und was alles noch so kommt.

— Stefan Effenberg zu seiner Geste gegenüber dem Bochumer Publikum bei der 2:4-Niederlage seines VfL Wolfsburg