Im Berufsverfahren um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen des SV Werder Bremen ist noch kein Urteil gesprochen worden. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) nach der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen am Donnerstag mit.
Samstag, 03.02.2018
Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung zwischen Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der Deutschen Fußball-Liga (DFL) gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Die Freie Hansestadt Bremen hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.
"Die DFL hat heute ausführlich dargelegt, warum sie den Gebührenbescheid für rechtswidrig hält. Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball.
Grundsätzlich muss die Frage geklärt werden, ob der Profi-Fußball für die Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu "normalen" Bundesligaspielen aufkommen muss. Die DFL hatte bereits in den vergangenen Monaten stets darauf hingewiesen, dass eine bloße Umverteilung von Kosten nicht zu einer Reduzierung der Einsätze und damit auch nicht zu einer Entlastung der Polizistinnen und Polizisten führen kann.
(sid)
Er wollte morgens, nachmittags und abends trainieren. Wir haben ihm ein Beruhigungsmittel gegeben, damit er gelassener wird.
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