Schiedsrichter Daniel Schlager hat seine umstrittene Abseitsentscheidung beim 2:1 des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach verteidigt.
Dienstag, 08.11.2022
«Aufgrund der neuen Regelauslegung handelt es sich nicht um ein kontrolliertes Spielen, da er sich im Zweikampf befindet. Daher war für uns die Entscheidung Abseits die Konsequenz», sagte der 32-Jährige dem TV-Sender Sky. Gladbachs Ramy Bensebaini hatte am Dienstagabend in der 82. Minute das vermeintliche 2:2 erzielt.
Schlager nahm den Treffer nach Ansicht der Videobilder zurück, weil Vorbereiter Jonas Hofmann aus seiner Sicht strafbar im Abseits gestanden hatte. Der Ball war von Bochums Abwehrspieler Vasilios Lampropoulos zu Hofmann geklärt worden.
Gladbachs Kramer: «Ein geklautes Tor»
Die Gladbacher hatten die Entscheidung nach der Partie deutlich kritisiert. «Das ist ein geklautes Tor meiner Meinung nach», sagte Mittelfeldspieler Christoph Kramer. «Es ist ja die Regel, wenn er unkontrolliert ist, dann ist es Abseits. Wenn das ein unkontrollierter Ball war, dann Hut ab. Der Innenverteidiger von Bochum hat ein richtig gutes Spiel gemacht. In der Situation war es nicht unkontrolliert, sondern Unvermögen, weil er den Ball klar spielen kann und ihn einfach nicht richtig trifft», schilderte Kramer seine Sicht der Szene.
Schlager sagte: «Es ist eine Abwehrsituation. Der Spieler probiert den Ball zu klären, aber das tut er nicht kontrolliert. Wenn er das kontrolliert macht, spielt er ihn in Richtung Mittelkreis. Wenn er in Bedrängnis ist, hat er nicht die Zeit und Kontrolle über die Situation. Daher ist es unkontrolliert und es ist keine neue Abseitsbewertung erforderlich.»
Der Deutsche Fußball-Bund erklärt in seinem Regelwerk: «Die Berührung des Balles durch einen Spieler der verteidigenden Mannschaft hebt eine Abseitsstellung nur dann auf, wenn es sich dabei um ein kontrolliertes Spielen des Balles handelt, das nicht einer Torverhinderungsaktion entspringt.» Zudem heißt es: «Näherer Erläuterung bedarf der Begriff einer «absichtlichen Torverhinderungsaktion». Die Abseitsstellung ist dann strafbar, wenn ein Spieler den Ball aus einer Torverhinderungsaktion eines Abwehrspielers erhält. Die Aktion des Abwehrspielers ist in diesem Fall vergleichbar mit der Abwehr eines Torwartes.» In der strittigen Szene schoss Lampropoulos den Ball aus dem Strafraum. Direkt aufs Tor wäre der Ball nicht gekommen, Torgefahr hätte insofern bestanden, als dass sich mehrere Gladbacher in der Nähe befanden.(dpa)
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