Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic ist nun das Landesgericht Berlin zuständig. Wie das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Freitag mitteilte, habe man mit einem Beschluss vom 30. März den Fall an die dortige Kammer für Handelssachen verwiesen.
Samstag, 06.05.2023
Zuletzt war die für Anfang April angesetzte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht abgesagt worden. Wie dieses dem SID bestätigt hatte, habe der Beklagte geltend gemacht, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei. "Die Zuständigkeitsfrage stellt sich hier im Hinblick auf die Geschäftsführerposition des Klägers", so eine Sprecherin des Arbeitsgerichts.
Bobic war Ende Januar beim Fußball-Bundesligisten Hertha BSC entlassen worden und hatte daraufhin im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht.
(sid)
Ich hab mich geärgert und g’sagt: Der sollte ein gelbes Hemd anziehen (…) Der vierte Offizielle het’s dann g’hört und das war ihm zu viel.
— Christian Streich, Trainer des SC Freiburg, zu seinem Platzverweis in Dortmund.