Hannover 96 und Hauptgesellschafter Martin Kind lassen ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel vorerst ruhen.
Samstag, 04.05.2019
Als Grund nannte der Club in einer Mitteilung vom 1. Mai «vertrauliche und vertrauensvolle Gespräche», die derzeit zwischen der Profigesellschaft Hannover 96 GmbH und Co. KGaA um Geschäftsführer Kind sowie dem Stammverein Hannover 96 e.V. stattfinden. Daher werde «eine Entscheidung des Schiedsgerichts zurückgestellt». Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über die Ruhelegung berichtet.
Die nur in Deutschland gültige 50+1-Regel soll den Einfluss externer Investoren im Profifußball begrenzen. Sie stellt sicher, dass Vereine auch dann die Entscheidungsgewalt über ihre Profiabteilungen behalten, wenn sie diese in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben. Kind, die Profigesellschaft Hannover 96 GmbH und Co. KGaA und der Stammverein Hannover 96 e.V. stellten 2017 den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung, wie sie bereits der VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim besitzen. Das Ziel: Kind und seine Mitgesellschafter wollen den Profibetrieb komplett übernehmen dürfen, ohne dass der eingetragene Verein noch ein Mitspracherecht besitzt.
Der Antrag wurde jedoch zunächst 2018 von der Deutschen Fußball Liga abgelehnt und liegt seitdem beim Ständigen Schiedsgericht als nächster Instanz. Im März änderten sich dann auch noch die Machtverhältnisse beim eingetragenen Verein Hannover 96, der seitdem von Gegnern Kinds und seiner Übernahmepläne geführt wird. Der neue Aufsichtsrat und der neue Präsident Sebastian Kramer machten noch am Abend der Mitgliederversammlung deutlich, den 50+1-Antrag zunächst überprüfen und dann nach Möglichkeit stoppen zu wollen.
(dpa)
Ich habe mit Erich Ribbeck telefoniert, und er hat zu mir gesagt, ich stehe für die Maltareise nicht zur Verfügung.
— Andreas Möller