Kind klagt nach 50+1-Ablehnung vor Landgericht Frankfurt

von Marcel Breuer | dpa22:14 Uhr | 27.07.2018

Hannovers Clubchef Martin Kind wird nach der Ablehnung der Sondergenehmigung bei der 50+1-Regel durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) auch vor dem Landgericht Frankfurt klagen. 

Hannover 96
2. Bundesliga
Rang: 8Pkt: 35Tore: 29:23

Dies bestätigte der Chef des niedersächsischen Bundesligisten bei Sky Sport News HD. «Ich wollte es nicht Richtern überlassen, wie sich ein Markt der Zukunft darstellen soll. Jetzt wird die Klage eingereicht und sie könnte mit dem Ergebnis enden, dass 50+1 nicht mehr bestätigt wird», erklärte Kind. «Dann werden sich die Spielregeln im deutschen Markt deutlich verändern.»

Kind hatte bereits das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen angerufen, nachdem die DFL am 18. Juli den Ausnahmeantrag nicht genehmigte. 

(dpa)



Im WM-Eröffnungsspiel 2002 habe ich gegen Saudi-Arabien dreimal getroffen, 2006 zum Auftakt gegen Costa Rica zweimal und diesmal nur einmal. Da brauche ich 2014 erst gar nicht mehr antreten.

— Miroslav Klose nach dem 4:0-Auftaktsieg der deutschen Nationalmannschaft gegen Australien bei der WM 2010