Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Dienstag. "Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet.
2015 stellte das Land Bremen nach dem Derby zwischen Werder und dem Hamburger SV der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Rechnung (425.000 Euro) für einen Polizeieinsatz. Die DFL wehrte sich dagegen, musste aber juristische Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinnehmen. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im April 2024 eröffnet.
(sid)
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