Gericht: Stadtbetretungsverbot für Eintracht-Fans rechtswidrig

von Jean-Pascal Ostermeier | sid15:14 Uhr | 22.12.2021
Die Fans von Frankfurt durften 2018 nicht nach Marseille
Foto: SID

Das Stadtbetretungsverbot für die Fans von Eintracht Frankfurt beim Auswärtsspiel bei Olympique Marseille aus dem Jahr 2018 ist für "rechtswidrig" erklärt worden. Das zuständige Berufungsgericht kam nach drei Jahren und drei Monaten zu dem Entschluss, dass der Erlass der französischen Behörden "weder erforderlich noch verhältnismäßig" war und deshalb für "nichtig" erklärt werden müsse. Dies teilte die Eintracht am Mittwoch mit.

Das damalige Gruppenspiel in der Europa League war nach Ausschreitungen der Anhänger von Olympique Marseille von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) als Geisterspiel angesetzt worden. Um zu vermeiden, dass Frankfurt-Fans ohne Ticket in die französische Hafenstadt reisen, sprach die Polizeipräfektur Bouches-du-Rhone ein Stadtbetretungsverbot für die Eintracht-Anhänger aus.

"Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußballfans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen", sagte SGE-Justiziar Philipp Reschke. Die kurzfristig im September 2018 eingelegten Rechtsmittel waren noch erfolglos geblieben.

(sid)



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