DFB-Bundesgericht: Berufungen des FC Augsburg zurückgewiesen

von Marcel Breuer | dpa16:19 Uhr | 07.09.2022
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg hatten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Foto: Tom Weller/dpa

Fußball-Bundesligist FC Augsburg hat mit zwei Berufungen vor dem DFB-Bundesgericht keinen Erfolg gehabt.

Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, wurden die Einsprüche in einem schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Augsburger müssen nun die am 5. Juli vom DFB-Sportgericht im schriftlichen Verfahren verhängten Geldstrafen wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger von insgesamt 21 000 Euro bezahlen.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April hatten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Dafür wurde eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt. Danach zündeten Augsburger Fans während der Partie beim VfL Bochum am 24. April mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper. Dies ahndete das DFB-Sportgericht mit einer weiteren Buße von 11.000 Euro.(dpa)



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